STÄDTE & Regulierungen
MILES ist in 12 deutschen Großstädten und mehreren kleineren Kommunen aktiv. Carsharing wird lokal geregelt, meist über Parkgebührenregelungen oder öffentlich-rechtliche Verträge. Wir arbeiten mit der jeweiligen Stadt zusammen, um alle Vorgaben einzuhalten und faire, nachhaltige Mobilität zu unterstützen.

Berlin
In Berlin zahlen Carsharinganbieter die Parkgebühren in bewirtschafteten Zonen grundsätzlich über das so genannte Handyparken. Die Gebührenhöhe pro Stunde ist bei max. 3€ / Stunde gedeckelt. Eine pauschale Gebührenabrechnung ist das Ziel.
Köln
In Köln zahlen Carsharinganbieter die Parkgebühren in bewirtschafteten Zonen grundsätzlich über das so genannte Handyparken. Ziel ist eine vertragliche Regelung mit pauschaler Abrechnung der Gebühren.
Frankfurt
In Frankfurt zahlen Carsharinganbieter die Parkgebühren in bewirtschafteten Zonen grundsätzlich über das so genannte Handyparken. Die Gebührenhöhe pro Stunde ist dabei gedeckelt. Ziel ist eine vertragliche und pauschale Regelung der Gebühren.
Duisburg
In Duisburg zahlen Carsharinganbieter die Parkgebühren in bewirtschafteten Zonen grundsätzlich über das so genannte Handyparken. Ziel ist eine vertragliche Regelung mit pauschaler Abrechnung der Gebühren.
Düsseldorf
In Düsseldorf bestehen vertragliche Regelungen über die pauschale Gebührenhöhe sowie die Freigabe der Höchstparkdauer und der Anwohnerzonen im gesamten Stadtgebiet - eine sehr zukunftsweisende und progressive Regulierung.
Solingen
In Solingen sind Carsharingfahrzeuge in Folge eines Beschlusses des Stadtrats grundsätzlich von der Zahlung von Parkgebühren ausgenommen - eine zukunftsweisende und progressive Regulierung.
Hamburg
In Hamburg zahlen Carsharingfahrzeuge mit Verbrennungsmotor in Folge eines Beschlusses der Bürgerschaft einen Pauschalbetrag, elektrische Fahrzeuge sind von den Parkgebühren, der Höchstparkdauer und dem Parkverbot in Anwohnerzonen befreit.
München
In München bestehen vertragliche Regelungen über die pauschale Gebührenhöhe sowie die Freigabe der Höchstparkdauer und der Anwohnerzonen im gesamten Stadtgebiet - eine sehr zukunftsweisende und progressive Regulierung.
Potsdam
In Potsdam zahlen Carsharinganbieter die Parkgebühren in bewirtschafteten Zonen grundsätzlich über das so genannte Handyparken. Die Gebührenhöhe pro Stunde ist dabei gedeckelt. Eine vertragliche Regelung der Gebühren ist ein Ziel.
Stuttgart
In Stuttgart zahlen Carsharingfahrzeuge in Folge eines Beschlusses des Gemeinderats von 2023 keine Parkgebühren. Eine darüber hinausgehende vertragliche Regelung mit der Stadt - etwa für das Parken in zeitbeschränkten oder Anwohnerzonen - gibt es nicht.
Augsburg
In Augsburg zahlen Carsharingfahrzeuge in Folge eines Beschlusses des Stadtrats von 2023 keine Parkgebühren. Eine darüber hinausgehende vertragliche Regelung mit der Stadt - etwa für das Parken in zeitbeschränkten oder Anwohnerzonen - gibt es nicht.
Wuppertal
In Wuppertal besteht eine vertragliche Regelung zwischen MILES und der Stadt. Darin enthalten sind Reglungen über die pauschale Gebührenhöhe sowie die Freigabe der Höchstparkdauer im gesamten Stadtgebiet - eine pragmatische und progressive Regulierung.Interesse geweckt?
Gern sprechen wir über Carsharing-Rahmenbedingungen und Kooperationsmöglichkeiten in deiner Stadt.Carsharing-Regulierung in Deutschland
Carsharing in Deutschland basiert auf dem Bundes-Carsharing-Gesetz (CsgG). Es setzt den rechtlichen Rahmen für eine faire Behandlung von Carsharing, etwa mit Parkprivilegien und ausgewiesenen Stellplätzen. Das Ziel: privaten Autobesitz reduzieren und urbane Mobilität klimafreundlicher machen.
Öffentliche Nutzung oder Sondernutzung?
In Deutschland gilt Free-Floating-Carsharing (FFC) als öffentliche Nutzung öffentlicher Straßen – es sind keine Sondergenehmigungen oder Gebühren erforderlich. Stationsbasiertes Carsharing hingegen wird als Sondernutzung behandelt, da Fahrzeuge dauerhaft zugewiesene Stationen im öffentlichen Raum belegen. Dies ist in § 5 CsgG sowie in landesrechtlichen Carsharing-Gesetzen geregelt. Anbieter müssen Eignungskriterien erfüllen und werden in wettbewerblichen Verfahren ausgewählt.